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AGB

Allgemeine Vertrags- und Leistungsbedingungen (AGB)

I. Geltung der Geschäftsbedingungen

Wir schließen sämtliche Verträge auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (GB) ab, unabhängig davon, ob unsere Firma dabei als Auftraggeber oder Auftragnehmer auftritt. Für grenzüberschreitende Transporte nach oder vom Ausland gelten die Regeln der CMR.

Widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Geltung.

Spätestens mit Beginn der Arbeiten gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

Ergibt sich vor oder während des Einsatzes unserer Fahrzeuge, Begleitorgane und/oder Geräte eine Schädigung Dritter oder ist eine solche zu befürchten oder kann der angenommene Auftrag aus einem wesentlichen Grund nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt oder fortgeführt werden, sind wir unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art berechtigt, uns mit sofortiger Wirkung vom Auftrag zurückzuziehen.

Dies gilt auch bei Witterungseinflüssen oder höherer Gewalt. Das Entgelt wird in diesem Fall anteilig berechnet.

Mündliche Zusagen, die von den besonderen oder allgemeinen Bedingungen abweichen, sind unabhängig davon, von wem und welcher Art sie erteilt wurden, unwirksam. Abweichungen vom Auftrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Sollten zwischen Auftragserteilung und Ausführung Änderungen eintreten, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers infrage stellen, sind wir berechtigt, entweder Vorauszahlungen zu verlangen oder mit sofortiger Wirkung vom Auftrag zurückzutreten.

II. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen sowie die notwendigen Sicherungsmaßnahmen – beispielsweise Absperrungen oder das Aufstellen von Parkverboten – durchzuführen und einzuhalten.

Der Auftraggeber hat sich rechtzeitig mit den zuständigen Straßenerhaltern in Verbindung zu setzen, um die Transportroute abzustimmen und mögliche Hindernisse zu erkennen. In weiterer Folge ist eine positive Zustimmung der zuständigen Straßenerhalter erforderlich. Dies gilt insbesondere für Gemeindestraßen und Privatgrundstücke.

Eine nachweisliche Streckenbesichtigung durch den Auftraggeber wird vorausgesetzt. Gegebenenfalls behalten wir uns das Recht vor, diese bei Notwendigkeit zur Feststellung der Durchführbarkeit des Transportes und gegen volle Entlohnung selbst vorzunehmen.

III. Haftung

Sollten bei der Durchführung des Auftrages Schäden entstehen, haften wir ausschließlich im Umfang der direkten Begleittätigkeit.

Falls wir von unserem Kunden keinen Auftrag zur Versicherung der zu transportierenden beziehungsweise zu bewegenden Last erhalten, lehnen wir für allfällige Schäden an Personen und/oder Sachen jegliche Regressansprüche seitens des Versicherers unseres Auftraggebers grundsätzlich ab.

Sollte sich bei der Durchführung der Arbeiten herausstellen, dass uns aufgrund einer falschen Maß- oder Gewichtsangabe seitens unseres Auftraggebers ein Nachteil entsteht, sind wir berechtigt, eine entsprechende Nachverrechnung vorzunehmen.

Eine Haftung für Schäden aller Art, die durch die Nichteinhaltung von Terminen seitens des Auftraggebers, die Nichteinhaltung von Routengenehmigungen, den Ausfall von Fahrzeugen – beispielsweise durch Pannen oder Verkehrsbehinderungen –, Streiks oder Straßensperren entstehen, ist ausgeschlossen.

Sollte unsere Firma aus firmeninternen Gründen nicht in der Lage sein, den erteilten und schriftlich angenommenen Auftrag durchzuführen, sind wir berechtigt, eine andere Firma mit der Durchführung des Auftrages zu betrauen.

Wir weisen darauf hin, dass dabei auch die volle Verantwortung sowie die ordnungsgemäße Abwicklung an das Subunternehmen übertragen werden.

IV. Entgelt und sonstige Kosten

Das Entgelt wird ab dem Zeitpunkt der Abfahrt bis zur Rückkehr unseres Begleitfahrzeuges beziehungsweise unserer Begleitorgane verrechnet.

Besondere Abmessungen oder die direkte Abholung einer erteilten Genehmigung bei der jeweiligen Landesregierung beziehungsweise beim jeweiligen Magistrat werden von uns durch einen Sonderzuschlag verrechnet.

Übernachtungen mit einer maximalen Dauer von zwölf Stunden werden durch eine Nächtigungspauschale separat in Rechnung gestellt.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Nur ein direkter Vermerk auf der Rechnung kann einen längeren Zahlungszeitraum ermöglichen.

Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 15 % ab Fälligkeit in Rechnung gestellt. Allfällige Kosten, die im Zuge eines Mahnverfahrens entstehen, werden vom Auftraggeber getragen.

Bei einer Terminabsage oder einem Auftragsrücktritt behalten wir uns vor, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Falls die tatsächlichen Kosten den vereinbarten Pauschalpreis um mehr als 10 % übersteigen, stellen wir den darüber hinausgehenden Aufwand in Rechnung.

Angebote für Tunnelsperren, Routengenehmigungen und ähnliche Leistungen stellen unverbindliche Richtpreise dar. Unvorhergesehene Kosten werden verpflichtend vom Auftraggeber getragen.

V. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Auftraggeber ausschließlich Wien.

Die Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung des Transportvertrages unterliegen österreichischem Recht.

Transportbegleitung

Transportbegleitung Gasperlmair Harald

Kontakt & Info

  • See XIII 29, A-2291 Lassee
  • harald.gasperlmair@chello.at
  • +43 664 854 43 40
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